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Sportbootführerschein See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). (Sbf See)

 

 Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
  Zeugnis für Sportbootführerschein-
  Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines
  gültigen Kfz-Führerscheines (oder
  Führungszeugnisses/Verzicht bei
  Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
- der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Seeschifffahrtsrechts,
- der Wetterkunde und
- der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.